Nächtlicher Blick auf den HuangPu-River und den 'Bund' von meinem Appartment aus
Freitag, 14. August 2009
Horn please! oder Die vollständigen Regeln des indischen Straßenverkehrs
maxx_s, 13:01h
Zunächst zum chinesischen Straßenverkehr – denn dieser wäre ein eigenes Kapitel wert. In vielerlei Hinsicht unterscheidet er sich so sehr von jenem in Deutschland, dass es schwer fällt, alle Aspekte in einem kurzen Artikel zu berücksichtigen. Den unerfahrenen Mitteleuropäer (Franzosen mit Place de l’Étoile-Erfahrung sind hier explizit ausgenommen) überfällt der chinesische Straßenverkehr mit einer seltsamen Mischung an Emotionen. Man ist von ihm schockiert, ängstigt und amüsiert sich zugleich, lässt sich nerven und frustrieren und nimmt ihn schließlich als Teil der Kultur an, akzeptiert ihn. Doch um China geht es heute nicht. So sehr dieses Land und die Auslegung der Regeln wie man sich fahrenderweise zu benehmen hat dem ungeübten Blick seltsam erscheinen muss – all dies ist relativ. Ich erinnere mich noch gut an eine Reise von Indien nach China als mir nach Ankunft in Shanghai die ganze Stadt wie eine verkehrsberuhigte Zone vorkam. Kennt man den Verkehr in Shanghai, ist dies eine interessante Erfahrung und sagt mehr über Indien aus, als über China. Ein großer Unterschied: bis vor einiger Zeit war Hupen in China noch erlaubt, jedoch ist dies – soweit ich weiß zumindest in Shanghai – heute weitgehend verboten. Das gilt nicht für Indien: dort prangt an jedem Lastwagen die freundliche Aufforderung „Horn please!“ – das lässt sich der Inder nicht zweimal sagen.
Der indische Verkehr ringt selbst den Hartgesottenen erstaunte Blicke ab und den Chinesen die eine oder andere stille Träne – wohl in trauriger Reminiszenz an frühere Zeiten. Es ist jedoch weniger das rasante Tempo (oft eher im Gegenteil) oder die Anzahl der gefährlichen Situationen, die das indische Verkehrswesen besonders auszeichnen, sondern die scheinbare Abwesenheit jeglichen Regelwerks.
„Halt“, mag der erfahrene Indienreisende nun einwerfen, „Regeln gibt es – sogar Ampeln“. Ja, Ampeln, das ist soweit korrekt, gibt es. Jedoch ist deren eigentliche Funktion nur Eingeweihten bekannt. Die Ampel gilt Insidern als Startsignal für eines der inzwischen beliebtesten Gesellschaftsspiele in Indien: wie verstopfe ich mit den verfügbaren Fahrzeugen eine Kreuzung möglichst so nachhaltig, dass sich der entstehende Stau erst nach Stunden wieder auflösen kann. Und das geht so:
Ampeln auf dem Subkontinent sind oft mit einer Zähluhr ausgestattet welche die verbleibenden Sekunden bis zum nächsten Phasenwechsel anzeigt. Ca. 15 Sekunden bevor die indische Ampel von rot nach grün wechselt, heulen die ersten Motoren auf und es beginnt in der wartenden Menge ein vielstimmiges Hupkonzert – als Ausdruck der Freude auf das zu erwartende Spektakel, vermute ich. Bei verbleibenden 10 Sekunden Rotphase wird gestartet, alles was sich bewegen kann stürzt, schiebt und quetscht sich zugleich in die Kreuzung und da die von rechts und links querenden Fahrzeuge noch Grün haben, kommt, was kommen muss und es geht erstmal gar nichts mehr.
Dies wirkt auf den Fremden eben so, als gäbe es keine Regeln. Da ich aber nun nicht nur einmal in Indien war, kann ich nun – nach stundenlangen eingehenden Studien auf verstopften Straßenkreuzungen – meine offizielle Liste der Verkehrsregeln für Indien bekannt geben. Ich hatte zunächst vor, diese als Gesetzesvorschlag an das indische Verkehrsministerium zu schicken, musste jedoch feststellen, dass es eine solche Institution nicht gibt. Hätte mich auch gewundert.
Hier sind sie nun, „Die vollständigen Regeln des indischen Straßenverkehrs“ – für all jene, die in Zukunft einmal dorthin reisen und verstehen wollen, wie das komplexe Zusammenspiel verschiedenster Verkehrsmittel funktioniert. Eigentlich gar nicht so schwer:
§ 1 – Tiere im Strassenverkehr
§ 1a – eine Kuh hat grundsätzlich Vorfahrt
Zusatz zu § 1a – Tiere generell haben besondere Rechte, jedoch gilt diese Regel besonders streng für Kühe im Straßenverkehr. Kühe sind heilig, also dürfen sie tun und lassen was sie wollen, wehe eine Kuh wird auch nur angefahren – falls doch, wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen Mob zur fälligen Lynchjustiz.
§ 1b – andere Tiere sind abhängig von Größe und Gewicht nicht anzufahren. Am Straßenverkehr teilnehmende Elefanten sind großräumig zu umschiffen, Kamele und Lastesel dürfen hingegen geschnitten und behupt werden, wenngleich Kontakt weitestgehend zu vermeiden ist.
§ 1c – kleinere Tiere können angefahren werden, sollte dies der Nahrungsbeschaffung dienen (z.B. Hühner). Dem Besitzer ist eine marktübliche Entschädigung zu zahlen, ein Aufschlag wegen besonderer Frische kann verlangt werden. Ein Gewerbe, bei welchem Hühner kurz vor der Vorbeifahrt von PKWs oder Bussen auf die Strasse gescheucht werden, ist anzumelden.
§ 2 – Hupen
§ 2a – Hupen ist strengstens verboten. Ausnahmen siehe § 2b
§ 2b – Ausnahmeregelungen für § 2a.
i) Gehupt werden darf bei der Ankündigung des Überholvorgangs
ii) Gehupt werden darf während des Überholens
iii) Gehupt werden darf während man selber überholt wird
iv) Der Überholende darf nach Abschluss des Überholvorgangs hupen
v) Der Überholte darf nach Abschluss des Überholvorgangs hupen
vi) Gehupt werden darf bei Gegenverkehr
vii) Gehupt werden darf ohne Gegenverkehr, wenn Gegenverkehr prinzipiell denkbar wäre
viii) Gehupt werden darf bei Passanten auf der Fahrbahn
ix) Gehupt werden darf bei Passanten abseits der Fahrbahn
x) Gehupt werden darf zur Begrüßung naher Verwandter
xi) Gehupt werden darf zur Begrüßung entfernter Verwandter, sofern diese zurückhupen
xii) Gehupt werden darf zur Begrüßung völlig Fremder
xiii) Gehupt werden darf bei roter Ampel zur allgemeinen Abstimmung des Anfahrens bei Grün
xiv) Gehupt werden darf bei unspezifischem Unwohlsein
xv) Gehupt werden darf um aktuelle Nachrichten zu verbreiten
xvi) Gehupt werden darf zum Zwecke der Brautwerbung
xvii) In gefährlichen Situationen darf nur dann gehupt werden wenn zuvor von offizieller Seite die Gefährlichkeit schriftlich bestätigt wurde. Zuständig ist das jeweils nächstgelegene Polizeirevier oder Imbissbude.
Ja, es sind dies nur zwei Paragraphen, aber sie bilden meiner Erfahrung nach den vollständigen Satz der indischen Verkehrsregeln. Sollten mir weitere auffallen – ich melde mich…
Der indische Verkehr ringt selbst den Hartgesottenen erstaunte Blicke ab und den Chinesen die eine oder andere stille Träne – wohl in trauriger Reminiszenz an frühere Zeiten. Es ist jedoch weniger das rasante Tempo (oft eher im Gegenteil) oder die Anzahl der gefährlichen Situationen, die das indische Verkehrswesen besonders auszeichnen, sondern die scheinbare Abwesenheit jeglichen Regelwerks.
„Halt“, mag der erfahrene Indienreisende nun einwerfen, „Regeln gibt es – sogar Ampeln“. Ja, Ampeln, das ist soweit korrekt, gibt es. Jedoch ist deren eigentliche Funktion nur Eingeweihten bekannt. Die Ampel gilt Insidern als Startsignal für eines der inzwischen beliebtesten Gesellschaftsspiele in Indien: wie verstopfe ich mit den verfügbaren Fahrzeugen eine Kreuzung möglichst so nachhaltig, dass sich der entstehende Stau erst nach Stunden wieder auflösen kann. Und das geht so:
Ampeln auf dem Subkontinent sind oft mit einer Zähluhr ausgestattet welche die verbleibenden Sekunden bis zum nächsten Phasenwechsel anzeigt. Ca. 15 Sekunden bevor die indische Ampel von rot nach grün wechselt, heulen die ersten Motoren auf und es beginnt in der wartenden Menge ein vielstimmiges Hupkonzert – als Ausdruck der Freude auf das zu erwartende Spektakel, vermute ich. Bei verbleibenden 10 Sekunden Rotphase wird gestartet, alles was sich bewegen kann stürzt, schiebt und quetscht sich zugleich in die Kreuzung und da die von rechts und links querenden Fahrzeuge noch Grün haben, kommt, was kommen muss und es geht erstmal gar nichts mehr.
Dies wirkt auf den Fremden eben so, als gäbe es keine Regeln. Da ich aber nun nicht nur einmal in Indien war, kann ich nun – nach stundenlangen eingehenden Studien auf verstopften Straßenkreuzungen – meine offizielle Liste der Verkehrsregeln für Indien bekannt geben. Ich hatte zunächst vor, diese als Gesetzesvorschlag an das indische Verkehrsministerium zu schicken, musste jedoch feststellen, dass es eine solche Institution nicht gibt. Hätte mich auch gewundert.
Hier sind sie nun, „Die vollständigen Regeln des indischen Straßenverkehrs“ – für all jene, die in Zukunft einmal dorthin reisen und verstehen wollen, wie das komplexe Zusammenspiel verschiedenster Verkehrsmittel funktioniert. Eigentlich gar nicht so schwer:
§ 1 – Tiere im Strassenverkehr
§ 1a – eine Kuh hat grundsätzlich Vorfahrt
Zusatz zu § 1a – Tiere generell haben besondere Rechte, jedoch gilt diese Regel besonders streng für Kühe im Straßenverkehr. Kühe sind heilig, also dürfen sie tun und lassen was sie wollen, wehe eine Kuh wird auch nur angefahren – falls doch, wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen Mob zur fälligen Lynchjustiz.
§ 1b – andere Tiere sind abhängig von Größe und Gewicht nicht anzufahren. Am Straßenverkehr teilnehmende Elefanten sind großräumig zu umschiffen, Kamele und Lastesel dürfen hingegen geschnitten und behupt werden, wenngleich Kontakt weitestgehend zu vermeiden ist.
§ 1c – kleinere Tiere können angefahren werden, sollte dies der Nahrungsbeschaffung dienen (z.B. Hühner). Dem Besitzer ist eine marktübliche Entschädigung zu zahlen, ein Aufschlag wegen besonderer Frische kann verlangt werden. Ein Gewerbe, bei welchem Hühner kurz vor der Vorbeifahrt von PKWs oder Bussen auf die Strasse gescheucht werden, ist anzumelden.
§ 2 – Hupen
§ 2a – Hupen ist strengstens verboten. Ausnahmen siehe § 2b
§ 2b – Ausnahmeregelungen für § 2a.
i) Gehupt werden darf bei der Ankündigung des Überholvorgangs
ii) Gehupt werden darf während des Überholens
iii) Gehupt werden darf während man selber überholt wird
iv) Der Überholende darf nach Abschluss des Überholvorgangs hupen
v) Der Überholte darf nach Abschluss des Überholvorgangs hupen
vi) Gehupt werden darf bei Gegenverkehr
vii) Gehupt werden darf ohne Gegenverkehr, wenn Gegenverkehr prinzipiell denkbar wäre
viii) Gehupt werden darf bei Passanten auf der Fahrbahn
ix) Gehupt werden darf bei Passanten abseits der Fahrbahn
x) Gehupt werden darf zur Begrüßung naher Verwandter
xi) Gehupt werden darf zur Begrüßung entfernter Verwandter, sofern diese zurückhupen
xii) Gehupt werden darf zur Begrüßung völlig Fremder
xiii) Gehupt werden darf bei roter Ampel zur allgemeinen Abstimmung des Anfahrens bei Grün
xiv) Gehupt werden darf bei unspezifischem Unwohlsein
xv) Gehupt werden darf um aktuelle Nachrichten zu verbreiten
xvi) Gehupt werden darf zum Zwecke der Brautwerbung
xvii) In gefährlichen Situationen darf nur dann gehupt werden wenn zuvor von offizieller Seite die Gefährlichkeit schriftlich bestätigt wurde. Zuständig ist das jeweils nächstgelegene Polizeirevier oder Imbissbude.
Ja, es sind dies nur zwei Paragraphen, aber sie bilden meiner Erfahrung nach den vollständigen Satz der indischen Verkehrsregeln. Sollten mir weitere auffallen – ich melde mich…
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